Riech- und Schmeckprüfungen
Riechen und Schmecken stellen im Alltag eine Einheit dar und werden als eine
gemeinsame komplexe Sinneswahrnehmung empfunden. Bei Erkrankungen ist
jedoch eine Unterscheidung von Riech- und Schmeckstörungen erforderlich.
Riechstörungen können sich als vermindertes Riechvermögen (Hyposmie) oder
als vollständiges Fehlen des Riechvermögen (Anosmie) äußern. Ebenfalls ist es
möglich das der Riecheindruck nicht dem Riechstoff entspricht (Parosmie), oder
das alle Gerüche als“ übelriechend“ wahrgenommen werden (Kakosmie).
Die Ursachen hierfür sind unterschiedlich und können durch einen banalen
Schnupfen, durch eine Allergie, eine chronische Entzündungen der Nasennebenhöhlen
aber auch durch die chronische Einatmung und Einwirkung von
schädigenden Substanzen (berufliche Tätigkeit in der Metall. und Chemieindustrie)
bedingt sein. Riechstörungen können aber auch nach Unfällen bei denen
ein Abriss der Riechfäden aufgetreten ist vorkommen. Die Ursache muss jedoch
nicht unbedingt im HNO-Bereich lokalisiert sein sondern kann auch durch
neurologische Erkrankungen oder durch Erkrankungen des Stoffwechsels (internistische
Erkrankungen) hervorgerufen werden.
In unserer Praxis wird neben der genauen, gezielten Befragung eine endoskopische
Untersuchung der Nase, der Nasenschleimhäute und des Nasen- Rachen-
Raumes vorgenommen. Anschließend erfolgt eine Seitengetrennte Prüfung
des Geruchssinnes und eine Geschmacksprüfung. Eine Überprüfung der
Durchgängigkeit der Nase (Rhinomanometrie) und ein Allergietest sind ebenfalls
erforderlich um eine allergische Ursache auszuschließen.
Diese Untersuchungen werden falls erforderlich und individuell notwendig durch
ein Röntgen-Bild der Nasennebenhöhlen oder eine Computertomographie der
Nasennebenhöhlen ergänzt.
Sollten sich hier keine Auffälligkeiten zeigen und die Ursache für Ihre Riech oder
Schmeckstörung weiterhin unklar sein ist eine weitere fachärztliche Abklärung
z. B. durch einen Neurologen oder Internisten erforderlich. Hierbei Können wir
Ihnen ebenfalls behilflich sein und einen Termin bei unseren Kollegen im Ärztehaus
für Sie vereinbaren.