Bei kosmetisch störenden Eigenheiten der äußeren Nase ist eine Korrektur der äußeren Nase (Rhinoplastik) über einer winzigen Schnitt am Nasensteg (offene Rhinoplastik) oder über Schnittführungen in der Nase (geschlossene, endonasale Rhinoplastik) möglich. Kosmetische Veränderungen sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. In besonderen Fällen kann eine Korrektur der äußeren Nase erforderlich sein, um die Nasenatmung dauerhaft zu verbessern (funktionelle Septorhinoplastik z. B. bei starker Schiefnase).