Hörprüfungen einschließlich Hörgeräteverordnung und Hörgeräteüberprüfung
Bei Problemen mit dem Hören, also wenn Sie oder auch andere Personen in
Ihrem Umfeld das Gefühl haben, das Sie schlecht hören, sollte dies abgeklärt
werden.
Neben einer genauen mikroskopischen Untersuchung des Trommelfells ist eine
Überprüfung des Hörvermögens erforderlich. Hierzu wird bei Ihnen ein Tonaudiogramm
vorgenommen. Ihr Sprachverständnis, das häufig eingeschränkt ist, und
Ihnen am meisten Probleme beim Verstehen von Gesprächspartnern in lauter
Umgebung verursacht, wird mittels einer Sprachaudiometrie überprüft. Durch
diese Untersuchungen kann schon eine Differenzierung vorgenommen werden
ob es sich um eine Innenohrschwerhörigkeit oder um eine Schwerhörigkeit des
Mittelohres handelt die ggf. durch eine Operation verbessert werden kann. Ebenfalls
kann zur Differenzierung die Beweglichkeit des Trommelfels (Tympanometrie)
und die Überprüfung der Stapediusreflexe beitragen die bei bestimmten
Erkrankungen wie der Steigbüglefixierung (Otosklerose) nicht auslösbar sind.
Die beidseitige Schallempfindungsschwerhörigkeit im Alter (Presbyakusis) ist vor
allem durch einen Hochtonverlust gekennzeichnet der sich ebenfalls im Tonaudiogramm
nachweisen lässt.
Sollte das eingeschränkte Hörvermögen Sie belasten und Sie das Gefühl haben
an Unterhaltungen nur noch bedingt teilnehmen zu können, beraten wir Sie über
die Möglichkeiten einer Hörgeräteversorgung. Durch eine enge Zusammenarbeit
mit dem Hörgeräteakustiker haben Sie die Möglichkeit verschiedene Hörgeräte
auszuprobieren und den positiven Effekt auf Ihr Sprachverständnis mit einem
neuen Hörgerät zu überprüfen. Das wichtigste Kriterium für die Verordnung
eines Hörgerätes ist, das der Patient dieses wünscht und ein Hörgerät tragen
möchte um wieder besser an der Alltagskommunikation in Beruf und Freizeit
teilnehmen zu können.
Ebenfalls nehmen wir in unserer Praxis auch regelmäßige Hörgeräteüberprüfungen
vor und führen auch Vorsorgeuntersuchungen bei Lärmschwerhörigkeit
durch.